
In dem nördlichen Anbau des Hauses Kölner Str. 13 befand sich eine der beiden Schwelmer Kornmühlen. Angetrieben wurde sie vom Wasser des oberen Mühlen-
teichs, der außerhalb der Stadtmauer vor dem Kölner Tor lag und aus dem Wildeborn gespeist wurde.
Diese 1592 erbaute und damit älteste Kornmühle der Stadt brannte 1722 völlig ab, wurde aber zügig neu errichtet. Das Mühlrad befand sich außen an der nördlichen Giebelseite. Dort erkennt man noch die halbkreisförmigen Schleifspuren des Mühlrades an der Wand.
Eine zweite Kornmühle neben dem „Barmer Tor“ wurde ebenfalls 1722 zerstört und wieder aufgebaut.
Eigentümerin der Mühlen war die Stadt Schwelm. Alle Bürger waren gezwungen, ihr Korn in Schwelmer Mühlen mahlen zu lassen. Die Kosten des Wiederaufbaus
regelte die Stadt in einem Vertrag dahingehend, dass die Hauptlast von den Pächtern Peter Cramer, Rentmeister, und Witwe Clemens Bertram getragen wurde.
Der Erlös aus dem Mahlbetrieb dieser beiden sowie der südlich gelegenen Windmühle ging ab Mai 1723 für zunächst sechs Jahre an die Pachter.
1826 wird sie als oberste Mühle an der Cölner Strasse“ im Urkataster genannt. Das Untergeschoss war massiv aus Stein, das Obergeschoß aus Fachwerk gebaut.